Konfliktmineralien und Kobalt

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Wir haben uns dazu verpflichtet, keine Konfliktmineralien und Kobalt aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu verarbeiten und fordern auch von unseren Lieferanten, dass sie uns nicht mit diesen Metallen beliefern.

Wir erwarten auch von unseren Lieferanten, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen zur Sicherstellung, dass an uns gelieferte Komponenten und Produkte

 nicht aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen. Das heißt, es dürfen keine Konfliktmineralien oder Kobalt enthalten sein, die bewaffnete Gruppierungen oder Menschenrechtsverletzungen unterstützen. Die folgenden Metalle gelten als Konfliktmineralien:

  • (i) Zinn
  • (ii) Tantal
  • (iii) Wolfram
  • (iv) Gold
  • (v) alle Derivate oben genannter Elemente

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherstellung, dass unsere Produkte weder direkt noch indirekt bewaffnete Gruppierungen oder Menschenrechtsverletzungen durch den Minenbetrieb oder Mineralhandel in Konflikt- und Hochrisikogebieten finanzieren oder unterstützen. Wir erwarten, dass auch unsere Zulieferer in dem Umfang, der für die einzelnen Aktivitäten angemessen ist, Richtlinien, langfristige Rahmenverträge und Handhabungssysteme gemäß den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten entwickeln.

Wir kaufen daher keine Rohstoffe oder Betriebsstoffe, die als Konfliktmineralien eingestuft wurden. Für Kobalt und die aufgelisteten Metalle gilt, dass diese Stoffe an sich im Prinzip nicht in unseren Produkten vorkommen. Sie sind aus unserer Sicht allerdings auch nicht wünschenswert und daher ist die Problemstellung als solche für uns nicht relevant.

 

Das Dokument zu den Konfliktmineralien als PDF herunterladen.

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