INFORMATIONEN ZUR kameraüberwachung IM STENA METALLKONZERN

AN WEN RICHTEN SICH DIESE INFORMATIONEN?

Der Stena Metallkonzern („Stena“) verfügt an verschiedenen Orten über Kameras zur Überwachung. Diese Informationen richten sich an diejenigen Personen, die sich in Bereichen aufhalten, die von Stena mit Kameras überwacht werden, und die über das aufgezeichnete Material identifiziert werden können. Die Orte sind durch Schilder in den entsprechenden Bereichen gekennzeichnet.

 

WER IST FÜR IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERANTWORTLICH?

Der Verantwortliche für die Kameraüberwachung trägt die Verantwortung dafür, dass die rechtmäßige und ordnungsgemäße Verarbeitung der personenbezogenen Daten gewährleistet wird. Welches Stena-Unternehmen in den entsprechenden Bereichen verantwortlich ist, ist auf den Schildern angegeben. Abhängig davon, wo Sie sich befinden und was auf den Schildern abgebildet ist, können folgende Stena-Unternehmen als Verantwortliche auftreten:

Stena Aluminium AB, Org.-Nr. 556039-3075

 

WARUM ARBEITEN WIR MIT KAMERAÜBERWACHUNG?

Stena überwacht Bereiche, in denen Stena tätig ist, mit Kameras, um Straftaten vorzubeugen bzw. diese zu erschweren und die Produktion unserer Anlagen effektiver zu gestalten und zu sichern. Stena setzt die Kameraüberwachung auch zum Schutz von Personal und Besuchern sowie des Firmeneigentums vor Straftaten und Unfällen ein.

 

WELCHE KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN WERDEN ÜBER DIE KAMERAÜBERWACHUNG VERARBEITET?

Es können die personenbezogenen Daten aller Personen, die sich im Aufzeichnungsbereich der Kameras von Stena befinden, verarbeitet werden. Dies können Kunden, Lieferanten, Besucher, Angestellte, Unternehmen, Berater, Überwachungspersonal, Sicherheitspersonal oder Unbefugte sein.

 

WELCHE RECHTLICHE GRUNDLAGE GIBT ES UND WIE LANGE WIRD DAS AUFGEZEICHNETE MATERIAL GESPEICHERT?

Überwachung und Videoaufzeichnung innerhalb des Unternehmens

Ziel ist es vor allem, in Echtzeit ein sichere Arbeitsumgebung für Personal und Besucher zu schaffen und Straftaten wie Diebstahl und Sachbeschädigungen zu verhindern. Die Kameraüberwachung unterstützt das Unternehmen bei der Vorbeugung von ernsten Vorfällen, die eine Gefahr für Personen oder Eigentum darstellen können, und bei der Untersuchung von Straftaten wie beispielsweise Sachbeschädigung oder Diebstahl. Die Überwachung soll auch den unbefugten Aufenthalt auf dem Gelände verhindern und die externe Überwachungszentrale von Stena visuell unterstützen. Dafür werden Produktionsbereiche überwacht, um Prozesse zu sichern und effektiver zu gestalten, sodass es beispielsweise nicht zu Betriebsausfällen oder Unfällen kommt.

Die Aktivitäten von Stena unterliegen auch verschiedenen behördlichen Anforderungen, u. a. auch Anforderungen an die Kameraüberwachung.

Die Kameraüberwachung erfolgt hauptsächlich aufgrund einer Interessenabwägung. Laut Datenschutzbehörde gilt eine Kameraüberwachung aus Sicherheitsgründen in der Regel als berechtigtes Interesse. Möchten Sie mehr über unsere Einschätzung bezüglich der Kameraüberwachung und Interessenabwägung erfahren, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des Konzerns. Die Kontaktdaten finden weiter unten auf dieser Seite.

Speicherung spezieller Aufzeichnungen und Vorfälle

Ziel ist es, als Teil einer Anzeige oder laufenden polizeilichen Voruntersuchung Beweismaterial für die Weiterleitung an beispielsweise die Polizeibehörde oder das Gericht zu sichern.

Stena verarbeitet personenbezogene Daten aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, wenn Daten an eine Polizeibehörde oder ein Gericht als Teil einer Anzeige oder laufenden polizeilichen Voruntersuchung weitergeleitet werden.

Nachfolgend finden Sie eine zusammenfassende Tabelle zu Zweck, Rechtsgrund und Speicherzeit.

WER HAT ZUGRIFF AUF DAS MATERIAL DER KAMERAÜBERWACHUNG?

Stena wird personenbezogene Daten weder verkaufen noch vermitteln. Die Daten können jedoch vom Auftragsverarbeiter verarbeitet werden, d. h. dem Unternehmen, das Stena mit der Sicherheit und Überwachung sowie dem Betrieb des Kameraüberwachungssystems beauftragt hat. Diese Parteien dürfen die Daten jedoch nur für die Erbringung der Dienstleistungen verwenden, für die sie von Stena beauftragt wurden, und nur unter den vertraglich mit Stena vereinbarten Bedingungen.

Die Daten können wenn nötig an andere Unternehmen des Stena Metallkonzerns weitergegeben werden. Die Daten können bei Vorliegen einer rechtlichen Verpflichtung auch von einer Strafverfolgungsbehörde verarbeitet werden.

Weder Stena noch unsere Auftragsverarbeiter werden personenbezogene Daten ohne geeignete Sicherheitsmaßnahmen gemäß der geltenden Gesetzgebung an ein Land außerhalb der EU/des EWR weiterleiten.

 

SICHERHEIT

Das aufgezeichnete Material wird auf Servern mit einer hohen IT-Sicherheit sowie einem physischen Schutz gespeichert, wobei der Zugriff auf das Material auf eine kleine Anzahl befugter Personen beschränkt ist.

 

WELCHE RECHTE HABEN SIE, WENN SIE SICH AN ORTEN BEFUNDEN HABEN, DIE VON STENA MIT KAMERAS ÜBERWACHT WURDEN?

Mehr über Ihre Rechte erfahren Sie in unseren Datenschutzinformationen, die Sie hier finden.

 

HABEN SIE FRAGEN?

Wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an den Datenschutzbeauftragten des Konzerns unter 010-445 00 00 oder schreiben Sie eine E-Mail an: privacy@stenametall.com.

Diese Informationen wurden am 18.10.2019 aktualisiert und die aktuelle Version ist auf dieser Website verfügbar. Der Inhalt der Informationen kann jederzeit an die geltende Rechtsprechung auf diesem Gebiet angepasst werden.

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